Die REACH-Verordnung
Hintergründe zur REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung gibt dem ehemals zersplitterten Europäischen Chemikalienrecht einen einheitlichen Rahmen und ersetzt mehr als 40 Einzelregelungen. Dabei kann die Verordnung auf eine bewegte Entstehungsgeschichte zurückblicken.
Die vollständige Bezeichnung der REACH-Verordnung lautet: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission.
Abkürzung
Die Abkürzung REACH steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals (engl. für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien).
Entstehungsgeschichte
Beginnend mit dem Weißbuch „Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik" von Februar 2001 versuchte die Kommission, das Europäische Chemikalienrecht auf eine neue Grundlage zu stellen. Einen ersten Textvorschlag legte sie im Juni 2003 vor, der u. a. noch eine Registrierungspflicht für Polymere enthielt. Zu diesem Vorschlag gingen in einer Internet-Konsultation über 5.500 einzelne, zumeist äußert kritische Beiträge ein. Im Oktober 2003 brachte die Kommission sodann den ersten offiziellen Verordnungsvorschlag ein, zu dem das Europäische Parlament in erster Lesung über 465 Änderungsvorschläge diskutierte. Eine politische Einigung zwischen den Mitgliedstaaten wurde durch den Gemeinsamen Standpunkt vom Dezember 2005 erzielt. Wesentliche Ergebnisse waren die Einigung auf das Prinzip: „One Substance, One Registration" (OSOR) sowie die Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes erst ab einem Mengenband von zehn Tonnen pro Jahr.
Verabschiedung
Das gesamte Gesetzgebungsverfahren wurde von intensiven Einflussnahmen einzelner EU-Mitgliedstaaten und Exportnationen wie den USA sowie der Industrie und ihren Lobbyverbänden begleitet. Nach über sieben Jahren wurde schließlich die REACH-Verordnung im Dezember 2006, wiederum mit einigen Änderungen und Kompromissen, unmittelbar vor Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft am 1. Januar 2007 von Europäischem Parlament und Ministerrat verabschiedet.
Berichtigte Fassung veröffentlicht
Im Amtsblatt der EU vom 29. Mai 2007 Nr. L 136 S. 3 ist die REACH-Verordnung in einer berichtigten Form veröffentlicht worden. Damit wurden einige Fehler der ersten Fassung vom Dezember 2006 bereinigt und das Format der Verordnung insgesamt verkleinert (von 849 Seiten auf 277 Seiten). Bedauerlicherweise enthält die neue Fassung keine Hinweise, welche Anpassungen vorgenommen wurden. Es wurden Übersetzungsfehler, Formulierungen, Verweise, Datumsfehler und der Name der Chemikalienagentur korrigiert. Die berichtigte Fassung finden Sie hier.
Änderungsverordnungen
Die REACH-Verordnung wurde bereits einige Male geändert. Die Änderungsverordnungen, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, können Sie hier sehen.
Inkrafttreten
REACH trat zum 1. Juni 2007 mit unmittelbarer Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Die Verordnung gilt damit für alle Bürger und Unternehmen mit Sitz in der EU oder Unternehmen, die Stoffe in die EU importieren wollen. Bestimmte Vorschriften galten allerdings erst ab 1. Juni 2008 (Registrierung, Bewertung, Zulassung), 1. August 2008 (Übergangsvorschrift zu Richtlinie 67/548/EWG) bzw. 1. Juni 2009 (Beschränkung gefährlicher Stoffe, Zubereitung und Stoffe in Erzeugnissen).
Ziele der REACH-Verordnung
Mit der neuen REACH-Verordnung wurden die bisherigen unübersichtlichen und unterschiedlichen Regelungen für chemische Alt- und Neustoffe in einem einheitlichen System zusammengefügt. Zweck der REACH-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren. Zugleich soll der freie Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der chemischen und Chemikalien verwendenden Industrie verbessert werden.
Betroffene
Während bisher nur die Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen die komplexen Zulassungsprozesse durchlaufen mussten, sind nun auch die nachgeschalteten Anwender von Stoffen in den Informationsprozess eingebunden. Bereits seit dem 1. Juni 2007 besteht die Informationspflicht gegenüber nachgeschalteten Akteuren in der Lieferkette bei Stoffen als solchen und in Zubereitungen. Die Verordnung betrifft damit das gesamte produzierende Gewerbe. Endverbraucher haben dagegen unter REACH keine Pflichten.
Neu: Beweislastumkehr
Nach dem bisherigen Chemikalienrecht durften grundsätzlich alle chemischen Stoffe so lange für jeglichen Verwendungszweck eingesetzt werden, bis der Gesetzgeber bestimmte Stoffe in bestimmten Verwendungsarten ausdrücklich verbot. Diese Verbote sind im deutschen Chemikalienrecht u. a. in der Chemikalienverbotsverordnung geregelt. Mit REACH tritt nun eine Beweislastumkehr ein. Solange die Hersteller, Importeure, Händler und Verwender von Chemikalien anhand von definierten Daten nicht den sicheren Umgang der chemischen Stoffe in all ihren Verwendungszwecken nachgewiesen haben, besteht ein Vermarktungsverbot. Die Verantwortung für die Sammlung von Informationen über chemische Stoffe liegt damit nicht mehr bei den Mitgliedstaaten und ihren Behörden, sondern bei denjenigen, die solche Stoffe herstellen, importieren oder verwenden.
Hilfestellung für Industrie und Behörden
Um die betroffenen Unternehmen und Behörden auf die neuen Pflichten vorzubereiten, hat die EU-Kommission die Erstellung von Leitfäden in Auftrag gegeben. Diese werden von der Europäischen Chemikalienagentur im Rahmen von Umsetzungsprojekten (REACH Implementation Projects, RIPs) erstellt. Die RIPs bieten methodische Hilfen, Werkzeuge und Auslegungshilfen für den Umgang mit REACH. Viele Projekte sind bereits abgeschlossen, andere Leitfäden sind noch in Bearbeitung. Eine Übersicht zu den RIPs und den verabschiedeten Leitfäden finden Sie hier.